4.F) 1. Begrüßung
Beide Mannschaften stellen sich vor dem Spiel zur Begrüßung auf.
a) Abwicklung der Meisterschaftsspiele
Für die Abwicklung von Mannschaftskämpfen ist der jeweilige Gastgeber
verantwortlich. Stehen keine neutralen Schiedsrichter zur Verfügung, so sind
diese von beiden Mannschaften abwechselnd zu stellen.
b) Bei Mannschaftsmeisterschafts- und Pokalspielen gelten ausschließlich die
von den spielleitenden Stelle festgesetzten Anfangszeiten. Bei Austragung
mehrerer Spiele mit demselben Spielbeginn im gleichen Spiellokal erhalten die
Mannschaften den Vorzug zum Spiel, die ein Meisterschafts- oder Pokalspiel
austragen. Handelt es sich in allen Fällen um Mannschaftsmeisterschafts- oder
Pokalspiele, so erhält das Spiel der klassenhöheren Mannschaften den Vorzug.
Sind auch die Klassen gleich, so erhält das Spiel den Vorzug, bei dem die
Gastmannschaft den weiteren Anreiseweg hatte.
c) Die Meisterschaftsspiele sind in nachstehend aufgeführter Form abzuwickeln:
1. Aufstellung beider Mannschaften in einheitlicher Sportbekleidung
2. Begrüßung durch den Gastgeber
3. Bekanntgabe der Mannschaftsaufstellungen
4. Aufstellung beider Mannschaften nach dem Spiel in Sportbekleidung. Verstöße
hiergegen sind auf dem Spielbericht anzubringen.
Ein Mannschaftskampf beginnt mit dem Aufruf des ersten Spiels und endet mit
Erreichen des Siegpunktes bzw. mit Beendigung des letzten Spiels bei
unentschiedenem Ausgang.
2. Überprüfung der Spielberechtigung
Die Spielerpässe oder sonstigen Bescheinigungen über die Spielberechtigung der beteiligten Spieler müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
a) Bei allen Meisterschafts- und Pokalspielen im WTTV sind die
Spielberechtigungslisten unaufgefordert zusammen mit dem genehmigten
Mannschaftsmeldeformular dem gegnerischen Mannschaftsführer vorzulegen. Liegt
die Liste oder das genehmigte Mannschaftsmeldeformular des WTTV nicht vor, so
ist ein entsprechender Vermerk auf dem Spielbericht anzubringen.
Spieler, die Ihre Spielberechtigung bei Meisterschaftspielen nicht nachweisen
können, müssen ihren Personalausweis vorlegen. Ist dieser auch nicht vorhanden,
so ist auf der Rückseite des Spielberichtes die Identität durch Unterschrift zu
bestätigen.
Außer den allgemeinen Kontrollen vor dem Spiel durch die Mannschaftsführer muss
zusätzlich vor dem Beginn eines Doppels oder Einzelspieles die Identität der
Beteiligten überprüft werden. Für die Durchführung dieser Anordnung sind beide
Mannschaften gleichermaßen verantwortlich.
3. Spielbereitschaft
Das Spiel hat pünktlich zur festgelegten Anfangszeit zu beginnen, Ausnahmen können die Mitglieds- und Regionalverbände regeln. Ist ein Spieler zwei Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, so geht dieses Spiel kampflos an den Gegner. Bei Fehlen beider Gegner wird der Punkt nicht gewertet und in der Abwicklung des Kampfes fortgefahren.
a) Ein Spiel, das mit einer Verspätung von höchstens 30 Minuten begonnen werden kann, ist auf jeden Fall durchzuführen. Bringt eine Mannschaft hierüber einen Protestvermerk an, so kann die spielleitende Stelle eine Ordnungsstrafe verhängen. Dem Protestgegner obliegt bei Nichtverschulden die unverzügliche Beweisführung gegenüber der spielleitenden Stelle. Fällt ein Spiel wegen Nichtantretens einer Mannschaft aus, so kann es neu angesetzt werden, wenn das Nichtantreten durch höhere Gewalt verursacht wurde. In diesem Falle obliegt der nichtangetretenen Mannschaft eine unverzügliche Beweispflicht gegenüber der spielleitenden Stelle. Wird der Beweis nicht oder zu spät geführt, so wird die Mannschaft wie nicht angetreten behandelt.